gelbe Gefahrenzone
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„Die gelben Gefahrenzonen umfassen alle übrigen durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Flächen, deren ständige Benützung für Siedlungs- oder Verkehrszwecke infolge dieser Gefährdung beeinträchtigt ist". Ausnahmen sind nur durch die Einhaltung von Auflagen im Rahmen eines Einzelgutachtens möglich.