Technische Schutzmaßnahmen - Schutzbauwerke

Die Unwettersaisonen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass das Risiko durch Naturgefahren steigt. Durch den fortschreitenden Klimawandel treten Naturgefahren häufiger auf, während durch die intensivere Nutzung potenziell gefährdeter Gebiete das Schadenspotenzial gleichsam steigt. Besonders in alpinen Gegenden, wo der besiedelbare Raum begrenzt ist, steigt der Schutz- und Sicherheitsbedarf stetig an.

Einen absoluten Schutz vor Naturgefahren gibt es nicht. Es gibt jedoch Möglichkeiten durch entsprechende technische Schutzmaßnahmen, z.B. Schutzbauwerke, das Risiko deutlich zu reduzieren.

Allgemein versteht man unter Schutzbauwerken Verbauungen, die menschlichen Siedlungsraum vor Naturgefahren schützen. Je nach Funktion unterscheidet man folgende Bauwerke:

Wartung und Instandhaltung

Modellhaft kann man sich vorstellen, dass Schutzbauwerke ein bestimmtes Guthaben an Schutz liefern können. Wetter und Gefahrenprozesse belasten das Bauwerk und Schutzguthaben wird abgebaut. Irgendwann ist dieses Guthaben verbraucht und es kann nicht mehr der gleiche Schutz wie bei Errichtung des Bauwerks abgerufen werden. Die Schutzleistung ist also verringert. Im schlimmsten Fall kann das Schutzbauwerk sogar versagen.

Um den Erhalt von Schutzbauwerken gegen Naturgefahren langfristig gewährleisten zu können, sind Instandhaltungsmaßnahmen unerlässlich. Dafür werden vom regelmäßig Bauwerksüberwachungen im Zuge von Zustandserfassung und -beurteilung durchgeführt. Wird Handlungsbedarf bei den Verbauungen festgestellt, unterstützt der Forttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung die Gemeinden bei Instandhaltungsmaßnahmen.

Instandhaltungsmaßnahmen sind unerlässlich, um eine langfristige Erhaltung der Bauwerke gewährleisten zu können.
Instandhaltungsmaßnahmen sind unerlässlich, um eine langfristige Erhaltung der Bauwerke gewährleisten zu können.