Förder- und Investitionsinstrumente

Waldimpressionen
Foto: BML / Alexander Haiden

Herausforderungen wie Naturgefahren und klimabedingte Schäden setzen den Wäldern in Österreich stark zu. Ihre Erhaltung erfordert eine intensive, wirtschaftlich wie auch arbeitstechnisch teilweise aufwendige Pflege und Verjüngung, die meist aus dem Holzerlös nicht gedeckt werden kann. Daher sind Förder- und Investitionsinstrumente für die regionale Planung von nachhaltigen Maßnahmen von besonders hoher Bedeutung.

Der Katastrophenfonds

Der Katastrophenfonds wurde für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet. So können z.B. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, in deren Vermögen (Objektschutzwald) Schäden durch Naturkatastrophen eingetreten sind, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds direkt bei ihrer Gemeinde stellen.

Die Rechtmäßigkeit beruht im Auftrag nach dem Bundeshaushaltsgesetz (Katastrophenfond) und deren Abwicklung durch §9 Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) 1985. Die Investitionen - mit Fokus im Objektschutzwald - werden von Seiten des Bundes über die nachgeordnete Dienststelle der Wildbach- und Lawinenverbauung gemeinsam mit den zuständigen Landesforstdiensten in sogenannten „Flächenwirtschaftlichen Projekten (FWP)“ umgesetzt.

Forst-Förderung im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020

Die Forstwirtschaft ist ein integraler Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Die Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Flächennutzung umfasst auch die Entwicklung der Waldflächen bzw. die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

Mithilfe des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2014-2020, das bis 2022 verlängert wurde, wird die Verordnung Nr. 1305/2013 umgesetzt und die nachhaltige Entwicklung gefördert. Dafür stellen die Europäische Union zusammen mit dem Bund und den Bundesländern bedeutende Mittel zu Verfügung. Die Förderung unterstützt die Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter bei der Erfüllung der verschiedenen Ansprüche und Kriterien, die an sie gestellt werden.

Die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums, welche die nationale Rechtsgrundlage für die Umsetzung der waldbezogenen Maßnahmen der LE14-20 bilden sowie weitere programmrelevante Informationen finden Sie unter: Sonderrichtlinien und Auswahlkriterien.

Der Waldfonds

Der Waldfonds ist eines der größten Maßnahmenpakete der letzten Jahre für die heimischen Wälder. Er umfasst zehn Maßnahmen und ein Investitionsvolumen in der Höhe von 350 Millionen Euro (Bundesmittel).

Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“.