rote Gefahrenzone

Der Kartenausschnitt zeigt die rote Gefahrenzonen in Stanzach. Die Abkürzung WB beschreibt das Einzugsgebiet des Wildbachs, die Abkürzung LG beschreibt das Einzugsgebiet der Lawinen.
Kartenausschnitt der roten Gefahrenzonen in Stanzach. WR beschreibt das Einzugsgebiet des Wildbachs in der roten Zone, LR beschreibt das Einzugsgebiet der Lawinen in der roten Zone. Foto: die.wildbach

Die roten Gefahrenzonen umfassen jene Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen des Bemessungsereignisses* oder der Häufigkeit der Gefährdung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist".  Ausnahmen sind bei der Modernisierung bestehender Gebäude möglich, jedoch bedarf es dafür eines Antrages über die zuständige Gemeinde.

*Unter Bemessungsereignis i.S. des §11 ForstG versteht man ein definiertes Szenario für ein Naturgefahrenereignis (z.B. Hochwasser, Lawine, Steinschlag oder Rutschung). In der Wildbach- und Lawinenverbauung wird das Bemessungsereignis aus verschiedenen Szenarien errechnet und danach in seinen Auswirkungen interpretiert. Für Hochwasser, Lawinen und Muren wird gemäß ForstG als Basis ein 150-jährliches Ereignis verwendet. Dies bedeutet, dass in dieser Zeitspanne das Ereignis einen bestimmten Wert (wie einen Hochwasserabfluss) im Durchschnitt einmal erreicht oder überschreitet.