Gefährdete Gebiete erkennen
Gefahrenzonenplan
Gefahrenzonenplanung
Gefahrenzonenpläne zeigen, welche Gebiete von Naturgefahren wie Hochwasser, Lawinen, Muren aber auch Steinschlag oder Rutschungen betroffen sein können. Zwar können sie Naturereignisse weder vorhersagen noch verhindern, sie ermöglichen jedoch eine realistische Einschätzung bestehender Risiken und helfen dabei, geeignete Schutzmaßnahmen zu planen.
Durch diese Risikobewertung lassen sich potentielle Schäden reduzieren und die Sicherheit kann erhöht werden. Der Gefahrenzonenplan ist daher ein zentraler Teil der Prävention und ein wichtiges Instrument für die Raumplanung und die Baubehörde.
⇒ Hier geht es direkt zur österreichweiten Karte des Gefahrenzonenplans
Gefahrenzonenplan verstehen
Welche Bedeutung haben die Zonen und Bereiche?
Der Gefahrenzonenplan ist ein flächenhaftes Gutachten über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und Erosion. Er stellt die Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen, die raumrelevanten wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche und Hinweis- sowie Vorbehaltsbereiche dar. Je nach Grad der Gefährdung werden die Gefahrenzonen in unterschiedlicher Kategorien eingeteilt. Die Darstellung des Gefährdungsgrads sowie der Bereiche für Hinweis und Vorbehalt in den Karten erfolgt durch verschiedene Farben.
Was bedeutet der Gefahrenzonenplan in der Praxis?
Die Gefahren, die von Naturereignissen ausgehen, zu erkennen bevor sie Schaden bewirken und darzustellen ist ein zentraler Teil des Risikomanagements. Dadurch können diese zwar nicht verhindert werden, aber potentielle Schäden können reduziert und der Schutz von Menschen, Siedlungsraum und Infrastruktur erhöht werden. 1975 wurde dafür der Gefahrenzonenplan im Forstgesetz geschaffen.
Die Gefahrenzonenplanung ist eine Kernleistung der WLV und dient nicht nur der Maßnahmenplanung und -setzung, sondern ist auch eine wichtige Informationsgrundlage. Gefahrenzonenpläne unterstützen die Raumplanung, das Bauwesen und den Katastrophenschutz und tragen so dazu bei, die Bevölkerung besser vor Naturgefahren zu schützen.
Der Gefahrenzonenplan selbst ist ein Gutachten und daher rechtlich nicht binden. Jedoch kann er im Zusammenhang mit anderen Gesetzgebungen – wie den Raumordnungsgesetzen der Länder - eine verbindliche Wirkung erhalten. In Österreich fällt die Raumplanung in den Kompetenzbereich der Länder, daher gibt es auch 9 verschiedene Raumplanungsgesetze, die den Gefahrenzonenplan auf unterschiedliche Weise berücksichtigen. Insbesondere für den Flächenwidmungsplan ist der Gefahrenzonenplan eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Dieser regelt die Nutzung von Grundstücken und sorgt so für eine geordnete und sichere Entwicklung. In den meisten Fällen beinhalten die Raumordnungsgesetze Nutzungsbeschränkungen oder Verbote, wenn sich ein Grundstück in einem gefährdeten Gebiet befindet, oftmals in Verbindung mit einer bestimmten Widmungskategorie (zum Beispiel Verbot von Baulandwidmungen in roten Zonen). Die Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Details dazu sind in den jeweiligen Gesetzgebungen zu finden, die über das Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar sind. Des Weiteren ist auch ein kurzer Überblick auf der Webseite zum Gefahrenzonenplan nach Wasserrechtsgesetz verfügbar.
Die Flächenwidmungspläne können unter anderem über die Geoinformationssysteme der Länder abgerufen werden.
Kompetenzverteilung in Österreich
In Österreich werden die Gewässer von unterschiedlichen Stellen betreut. Für Wildbäche, das sind meist Gewässer in alpinen und steilen Lagen, ist die Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig. Im Bereich der Flüsse liegt die Kompetenz beim Wasserbau (ehemals Bundeswasserbauverwaltung). Donau, March und Thaya fallen in den Verantwortungsbereich der Bundeswasserstraßenverwaltung.
Die Gefahrenzonenpläne werden dann entweder nach dem Wasserrechtsgesetz (Wasserbau) oder nach dem Forstgesetz (WLV) erstellt.