Rechtliche Hinweise

Die dargestellten Informationen in den Karten dienen der Information der Öffentlichkeit und sind teilweise das Ergebnis gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Gefahrenzonenpläne gem. §§ 8 und 11 Forstgesetz 1975 i.d.g.F.).

Es sind nicht alle in Österreich vorhandenen Gefahrendarstellungen und ministeriell genehmigte Gefahrenzonenpläne digital dargestellt. Daher bedeutet das Fehlen von Gefahrendarstellungen nicht, dass keine Gefährdung besteht! Erkundigen Sie sich daher immer bei den zuständigen Stellen!

Das einzig gültige Exemplar eines Gefahrenzonenplanes ist jenes, das bei den Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung aufliegt. Gleichstücke liegen auch in der jeweiligen Gemeinde, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und der zuständigen Landesregierung auf.

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