Die gesamte Veranstaltung wird unter Einhaltung der Hygienevorschriften und mit beschränkter Personenanzahl durchgeführt. Es wird gebeten die ”Corona-Verhaltensregeln” einzuhalten.
Veröffentlicht am 04.08.2021,
Wildbach- und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik (Abteilung III/4)