Donauhochwasserschutzkonkurrenz

Die DHK wurde 1927 als Rechtsnachfolgerin der „Donau-Regulierungs-Comission“ (verantwortlich für die erste große Regulierung der Donau) zum Zweck der Erhaltung von Schutz- und Dammbauten, gegründet.
Der DHK obliegen per Gesetz:
- die Erhaltung der Schutz- und Dammbauten in der Strecke von der Einmündung der Isper in die Donau bis zur Staatsgrenze bei Theben,
- der Betrieb und die Verwaltung der damit zusammenhängenden Anlagen und Grundflächen,
- die Erhaltung des Donaukanals sowie Erhaltung und Betrieb des Wehrs und der Schleuse Nußdorf
- sowie die Verwaltung der DHK - Liegenschaften – das sind jene Grundstücke, die sich im Miteigentum des Bundes, des Bundeslandes Niederösterreich und der Stadt Wien befinden.