Verschiedene Stellen der öffentlichen Verwaltung unterstützen die vom Hochwasser Betroffenen – z.B. bei der Planung und Ausführung von Hochwasserschutzprojekten - sowohl finanziell als auch mit fachlicher Expertise.
Auf Bundesebene sind das die Bundesministerien für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) sowie für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und auf Landesebene die Ämter der Landesregierungen der 9 Bundesländer sowie der Forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung in 7 Ländersektionen. Die drei Dienstzweige auf Bundes- und Landesebene sind jeweils für unterschiedliche Gewässertypen zuständig:
- Donau, March und Thaya: Bundeswasserstraßenverwaltung im BMK, in der via/donau und in den Ämtern der Landesregierungen
- Wildbäche: Wildbach- und Lawinenverbauung (kurz: die.wildbach) im BMLRT und in den WLV-Ländersektionen
- Sonstige Flüsse und Bäche: Bundeswasserbauverwaltung (kurz: BWV) in den Ämtern der Landesregierung
Der überwiegende Anteil an den signifikanten Hochwasserrisikogebieten (72,2 %) befindet sich im Kompetenzbereich der Bundeswasserbauverwaltung.
An den Wasserstraßen Donau, March und Thaya liegen 5,9 % der Risikogebiete,
für die das BMK für den Hochwasserschutz zuständig ist und 21,9 % liegen in Wildbacheinzugsgebieten und somit im Zuständigkeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung.