Ereignet sich im In- oder Ausland eine Naturkatastrophe oder eine technische Katastrophe, so laufen alle diesbezüglichen Informationen in der Bundeswarnzentrale ein. Diese dient der Sicherstellung einer möglichst verzuglosen Kommunikation sowie der Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen für eine effektive Krisen- oder Katastrophenbewältigung.
Veröffentlicht am 01.01.2020,
Wildbach- und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik (Abteilung III/4)