Schutz vor Naturgefahren
Schutz vor Naturgefahren kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen: aktiv oder passiv, permanent oder temporär.
Der beste Schutz ist allerdings das Freihalten von gefährdeten Gebieten. UND: ein 100%-iger Schutz ist nicht möglich!
Rechtsnormen mit Präventionswirkung: In zahlreichen nationalen Gesetzen, in europäischen Richtlinien und Staatsverträgen finden sich Rechtsnormen mit Präventionswirkung gegen Naturgefahren. Vor allem im nationalen Wasserrecht, Forstrecht, Raumordnungsrecht und Baurecht finden sich entsprechende Regelungen.
>Informationen im Wassernet
>Richtliniensammlung im Forstnet
Naturgefahrenforschung und Naturgefahrenbeobachtung (Monitoring): Ihr Ziel ist es, möglichst umfassende Kenntnisse über die in der Natur ablaufenden Prozesse zu erlangen und dadurch möglichst genaue Vorhersagen des Eintrittszeitpunktes von katastophalen Ereignissen zu machen.
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG)
Geologische Bundesanstalt (GBA)
Hydrographisches Zentralbüro (HZB)
Präventive Planung (Gefahren- und Risikoplanung): Der räumlichen Darstellung von Gefahren und Risiken sowie der Möglichkeiten, Gefahren/ Risiken durch planerische Maßnahmen zu reduzieren und drohenden Schäden vorzubeugen wird im Naturgefahrenmanagement größte Bedeutung beigemessen.
>Gefahrenzonenplan im Forstnet
>Gefahrenzonenplan im Wassernet
Technische Schutzmaßnahmen: Sie bieten aktiven Schutz, indem sie direkt in den Naturprozess eingreifen und entweder dessen Entstehung verhindern oder seine Wirkung eindämmen. Zu diesen Maßnahmen zählt der Schutzwasserbau, der mobile Hochwasserschutz, die Wildbachverbauung, die Lawinenverbauung, die Steinschlagverbauung und technischer Schutz gegen Rutschungen, Felsstürze und Wind.
>Schutzwasserwirtschaft im Wassernet
>Wildbach- und Lawinenverbauung im Forstnet
Förderung: In Österreich besteht zwar kein Rechtsanspruch auf öffentliche Subventionierung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren, de facto wird jedoch ein Großteil der Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln finanziert.
>Finanzierung
Forstlich-biologische Schutzmaßnahmen: Der Wald und die Vegetation im Gebirge erfüllen grundlegende und vielfältige Schutzfunktionen gegen Hochwasser, Erosion, Lawinen, Steinschlag und Rutschungen an Hängen und entlang der Fließgewässer.
Initiative Schutz durch Wald (ISDW)
Gebäudeschutz: Grundsätzlich sollen Bauplätze außerhalb von Gefahrengebieten liegen. In gefährdeten Gebieten ist naturgefahrensicheres Bauen notwendig, um das Schadenspotential an Gebäuden zu begrenzen.
>Gebaeudeschutz im Wassernet
Links zum Thema:
09.05.2012, Naturgefahren_Redakteur



