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Hochwasser Montafon
Foto: Tichy

Schutz vor Naturgefahren

Schutz vor Naturgefahren kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen: aktiv oder passiv, permanent oder temporär.
Der beste Schutz ist allerdings das Freihalten von gefährdeten Gebieten. UND: ein 100%-iger Schutz ist nicht möglich!

Das Maßnahmenspektrum des staatlichen Naturgefahrenmanagements in Österreich ist breit: Es reicht von der Vorsorge(=Präventions)wirkung der Rechtsnormen über die Gefahrendarstellung und Technische Schutzmaßnahmen bis zum Gebäudeschutz. 

Rechtsnormen mit Präventionswirkung: In zahlreichen nationalen Gesetzen, in europäischen Richtlinien und Staatsverträgen finden sich Rechtsnormen mit Präventionswirkung gegen Naturgefahren. Vor allem im nationalen Wasserrecht, Forstrecht, Raumordnungsrecht und Baurecht finden sich entsprechende Regelungen.

>Informationen im Wassernet
>Richtliniensammlung im Forstnet

Naturgefahrenforschung und Naturgefahrenbeobachtung (Monitoring): Ihr Ziel ist es, möglichst umfassende Kenntnisse über die in der Natur ablaufenden Prozesse zu erlangen und dadurch möglichst genaue Vorhersagen des Eintrittszeitpunktes von katastophalen Ereignissen zu machen.

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG)
Geologische Bundesanstalt (GBA)
Hydrographisches Zentralbüro (HZB)
 
Präventive Planung (Gefahren- und Risikoplanung): Der räumlichen Darstellung von Gefahren und Risiken sowie der Möglichkeiten, Gefahren/ Risiken durch planerische Maßnahmen zu reduzieren und drohenden Schäden vorzubeugen wird im Naturgefahrenmanagement größte Bedeutung beigemessen.

>Gefahrenzonenplan im Forstnet
>Gefahrenzonenplan im Wassernet

Technische Schutzmaßnahmen: Sie bieten aktiven Schutz, indem sie direkt in den Naturprozess
Wildbach-Verbauung
Foto: die.wildbach
eingreifen und entweder dessen Entstehung verhindern oder seine Wirkung eindämmen. Zu diesen Maßnahmen zählt der Schutzwasserbau, der mobile Hochwasserschutz, die Wildbachverbauung, die Lawinenverbauung, die Steinschlagverbauung und technischer Schutz gegen Rutschungen, Felsstürze und Wind.

>Schutzwasserwirtschaft im Wassernet
>Wildbach- und Lawinenverbauung im Forstnet
Förderung: In Österreich besteht zwar kein Rechtsanspruch auf öffentliche Subventionierung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren, de facto wird jedoch ein Großteil der Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln finanziert.

>Finanzierung
Dia Bammer 425 01
Foto: die.wildbach


Forstlich-biologische Schutzmaßnahmen: Der Wald und die Vegetation im Gebirge erfüllen grundlegende und vielfältige Schutzfunktionen gegen Hochwasser, Erosion, Lawinen, Steinschlag und Rutschungen an Hängen und entlang der Fließgewässer.

Initiative Schutz durch Wald (ISDW)

Gebäudeschutz: Grundsätzlich sollen Bauplätze außerhalb von Gefahrengebieten liegen. In gefährdeten Gebieten ist naturgefahrensicheres Bauen notwendig, um das Schadenspotential an Gebäuden zu begrenzen.

>Gebaeudeschutz im Wassernet
 

Links zum Thema:

09.05.2012, Naturgefahren_Redakteur